Umgang mit Hunden: STS
Bei Hunden, die der Leinenpflicht unterliegen, muss gewährleistet werden, dass sie sich mindestens 5h täglich frei bewegen dürfen
Verboten sind übermässige Härte, wie Strafschüsse, Schläge oder die Verwendung von Stachelhalsbändern
Die Unterkunft des Hundes ist so zu gestalten, dass das Tier weder ausbrechen, noch sich verletzen kann. Hierfür sind scharfe Gegenstände oder Kanten, enge Räumlichkeiten etc. zu vermeiden.
Der Hundehalter hat die Krallen seines Hundes regelmässig zu prüfen und wenn nötig schneiden zu lassen
Bei einem Biss oder übermässigem Aggressionsverhalten, sind Ärzte und Trainer gleichermassen verpflichtet, einen Vorfall der kantonal zuständigen Stelle zu melden
Hunde, die wenig menschlichen Kontakt haben (z.B. Zwingerhunde) müssen mindestens zu zweit gehalten werden, um ein Fehlverhalten in der Sozialisierung vorzubeugen.
Das Tätowieren von Tieren ist untersagt und durch den elektronischen Chip zu ersetzen.
Das Anpreisen, Verkaufen, Verschenken oder Ausstellen, inklusive der Einfuhr von Hunden mit kupierten Ohren und Ruten ist untersagt. Ebenso steht ein solcher Eingriff am Tier zur Strafe.
Das Zerstören der Stimmorgane oder das Anwenden anderer Mittel zur Verhinderung
von Laut- und Schmerzensäusserungen ist untersagt
Räume, in den sich Hunde dauernd oder überwiegend aufhalten, müssen über Tageslicht verfügen
Hunde haben einen Anspruch auf einen trockenen Ort, der sie vor Witterungen wie starker Sonneneinstrahlung oder langandauerndem Regen, Schnee und Wind schützt